„Vorfreude ist die schönste Freude“ – sagt man.
Tatsächlich gibt es aber auch Kreuzfahrer, denen das „hinterher die Reederei verklagen“ noch sehr viel mehr Spaß bereitet. Was da an begründeten (und vor allem unbegründeten) Streitereien so alles vor Gericht landet, lässt sich alljährlich in der „Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten“ nachlesen. Zugegebenermaßen kein Krimi, dafür aber teilweise echt komödienreif! Gerade ist die aktualisierte Ausgabe für 2017 erschienen. Kleiner Auszug gefällig?
Ein Passagier bekommt an Bord ein halbgefrorenes Sandwich serviert und verlangt eine Reisepreisminderung. „Besser zu kalt, als zu heiß“, dachten sich wohl die Richter und lehnten die Klage ab.
Dafür gab’s aber 5% vom Reisepreis retour weil in der Kajüte eines Segelschoners statt kuscheligen Federbeeten nur kratzige und fleckiger Flanelldecken auf einen müden Seebären warteten.
Wenn Sie es jetzt auch mal mit dem Rumjammern und Klagen probieren möchten, können wir Ihnen aber schon jetzt garantieren, dass in den folgenden Situationen schon andere vorher leer ausgegangen sind:
+ Die Bord-Disco öffnet erst um Mitternacht und spielt vorwiegend Musik für junge Leute.
+ Im Hafen sind typische Hafengeräusche zu hören.
+ Im Speisesaal und in der Bar sind die Teppiche ausgefranst.
+ Ein Mitpassagier hat Sie mit Filzläusen angesteckt.
+ Bei der Übertragung der Fußball-EM kommt es zu satelittenbedingten TV-Störungen.
+Sie fallen auf dem Balkon Ihrer Kabine aus der Hängematte.
+ Der Schiffsarzt behandelt Sie zwar gut und richtig, spricht aber kein deutsch.
+ Im Bordrestaurant klingelt mehrfach ein Mobiltelfon. + Beim Berühren der Reeling werden Ihre Finger salzig.
+ Während eines Seetages ist kein Land zu sehen.
Recht – und unser vollstes Mitgefühl - erhielt dafür aber jener Passagier, der eine einwöchige Karibik-Kreuzfahrt auf einem internationalen Schiff für 560 Passagiere gebucht hatte und sich vor Ort von 500 Mitgliedern eines Schweizer Brauchtumsvereins umzingelt sah. Statt Salsa und Reggae gab’s sieben Tag lang nur Jodler, Volkslieder, Trachtentänze und Alphornbläser ... Unzumutbar fanden auch die Richter und verurteilten die Reederei zur Rückerstattung von 40% des Reisepreises.
Die komplette Würzburger Tabelle können Sie im Internet runterladen: würzburger-tabelle.de/tabelle/. Wir finden: eine wunderbare Lektüre an langen Seetagen ...
Text: Jörg Bertram